Drucksachen

Alle Vorlagen für die Bürgerschaft werden gedruckt und an die Abgeordneten, die Fraktionen, den Senat, die Presse sowie an weitere Stellen verteilt oder elektronisch übermittelt. Jede Drucksache erhält eine Nummer, welche sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt. Mit Konstituierung der Bürgerschaft am 18. März 2020 hat die 22. Wahlperiode begonnen, weshalb die Nummern aller Drucksachen aus der aktuellen Legislaturperiode mit „22“ beginnen und nach einer Trennung „/“ fortlaufend nummeriert werden.

Seit dem Beginn der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft habe ich mein Abgeordnetenbüro auf eine weitestgehend papierlose Organisation der Drucksachen umgestellt. In der 20. Wahlperiode habe ich noch mit der Papierform der Drucksachen gearbeitet. Der Stapel der Drucksachen aus der 20. Wahlperiode ist größer als ich. Das macht deutlich: Im Laufe der vier Jahre der 20. Legislaturperiode war die Bürgerschaft ganz schön fleißig. 14.672 Drucksachen wurden produziert, darunter Ausschussberichte, Große und Kleine Anfragen von Fraktion und Abgeordneten, Gesetzesentwürfe und Ersuchen an den Senat. In der zurückliegenden 21. Legsilaturperiode hat sich die Bürgerschaft mit als 20.150 Drucksachen beschäftigt.

 

Frank Schmitt und die Drucksachen der 20. Wahlperiode

Frank Schmitt und die Drucksachen der 20. Wahlperiode. Seit 2015 arbeitet das SPD-Abgeordnetenbüro von Frank Schmitt mit elektronischen Dokumenten.

Parlamentsdatenbank

Die Parlamentsdatenbank ist das Informationssystem der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie dokumentiert die öffentlich zugängliche Arbeit der Abgeordneten und des Parlaments und enthält alle Parlamentsmaterialien (Drucksachen, Plenarprotokolle) und parlamentarischen Vorgänge seit Beginn der 16. Wahlperiode (08.10.1997).

In der Parlamentsdatenbank können Sie direkt nach Ihrer individuellen Fragestellung recherchieren und sich die gefundenen Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf am Bildschirm aufrufen, ansehen, speichern und ausdrucken.

Sie können dort entweder unter „DOKUMETENNUMMER“ direkt mit der Drucksachennummer suchen, unter „FREIE SUCHE“ mit Stichworten, aber auch unter „FORMALKRITERIEN“ nachsehen, welche Anfragen ich gestellt habe und an welchen Anträgen ich beteiligt war. Dazu müssen Sie hier bei „Urheber (Personen)“ meinen Namen einstellen und auf „Suchen“ klicken.

Sie finden die Parlamentsdatenbank unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/.

ParlDok-neu

Anträge

Die Abgeordneten können auf Gesetzgebung und Politik vor allem durch Anträge einwirken. Anträge sind Initiativen von mindestens fünf Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Sie sind bei der Bürgerschaftspräsidentin schriftlich einzureichen und werden auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Anträge können mit oder ohne Aussprache im Plenum angenommen, abgelehnt, für erledigt erklärt oder an Ausschüsse überwiesen werden. Mit Anträgen können unter anderem Aufträge und Ersuchen an den Senat gerichtet werden. So kann dieser beispielsweise aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Sachverhalte vorzulegen.

Schriftliche Kleine Anfragen (SKA)

Die Mitglieder der Bürgerschaft sind berechtigt, zu öffentlichen Angelegenheiten Kleine Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich bei der Bürgerschaftskanzlei eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen acht Tagen von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache u.a. auch in der Parlamentsdatenbank veröffentlicht. Sie werden nicht auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt und somit nicht beraten.

Große Anfragen

Die Fraktionen haben die Möglichkeit, zu wichtigen politischen Themen Große Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich bei der Bürgerschaftskanzlei eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen vier Wochen von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht. Große Anfragen werden mit der Antwort des Senats auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Sie können beraten werden, und sie können an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Gegenstand einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.